Arzneimittelprüfung am Gesunden

Die Homöopathen der ersten Stunde waren bestrebt, die Kenntnisse über die Wirkung von Arzneien auf eine völlig neue Grundlage zu stellen. Die Schulmedizin des 18. Jahrhunderts besaß über die Heilkraft von Arzneisubstanzen lediglich spekulative Ideen. Eine auf Chemie oder Toxikologie basierende Pharmakologie gab es noch nicht. Im Grunde hat man mit den PatientInnen Versuchskaninchen gespielt.

 

Basis der Schulmedizin war eine sogenannte Säftelehre ("Humoralpathologie"), die ebenso höchst spekulativ eine "Säfteverderbnis" im Körper des Kranken als Ursache der Krankheit postulierte. Diese verdorbenen Säfte galt es durch oft reichlichen Aderlass, Brechmittel, Abführmittel und dergleichen aus dem Körper zu entfernen. Diese Kuren waren meist recht rabiat und schädigten den Patienten eher als dass sie nützten.

 

Genau diese Willkür und Unkenntnis der Medizin sollte nun überwunden werden, indem eine verlässliche, wissenschaftlich fundierte Pharmakologie entwickelt wurde. Ihre Basis war die Arzneimittelprüfung am Gesunden. Geringe Dosen der Arznei wurden durch gesunde (natürlich freiwillige) Probanden eingenommen und die erzeugten Wirkungen wurden akribisch genau protokolliert. Indem viele verschiedene Prüfer eine solche Probe durchführten, schälten sich die Symptome heraus, die sich bei allen Prüfern wiederholen. Diese wurden nun zu dem Gesamtbild einer "Kunstkrankheit" zusammengefasst. Die Gesamtheit aller so gewonnenen Arzneimittelbilder nannte man "Reine Arzneimittellehre". Hahnemann und seine Nachfolger haben Jahrzehnte damit zu gebracht, durch exakte Prüfungen einen Arzneischatz aufzubauen, der die für den Praxisalltag erforderlichen Kunstkrankheiten enthielt.

 

Die Anwendung erfolgte dann nach dem sogenannten Ähnlichkeitsgesetz.

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